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Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Huy

Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Huy, in Kraft seit 28.04.2016

Der Flächennutzungsplan regelt in Grundzügen für das gesamte Gebiet der Gemeinde die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde - § 5 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Der Flächennutzungsplan bildet als vorbereitender Bauleitplan eine wichtige Plangrundlage für die weitere verbindliche Bauleitplanung im Gebiet der Gemeinde Huy.

Aus den 11 Gemeinden der damaligen Verwaltungsgemeinschaft „Huy“ gründete sich zum 01.04.2002 die Einheitsgemeinde „Huy“. Die bisher wirksamen Flächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden, welche in den Jahren 1993 bis 1999 in Kraft traten, galten gemäß § 204 Abs. 2 Baugesetzbuch fort. Da Flächennutzungspläne jedoch für einen Zeitraum von ca. 10 Jahren aufgestellt werden, bestand das Erfordernis, für das gesamte Gemeindegebiet der Einheitsgemeinde „Huy“ einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen.

Nach Durchführung des Verfahrens auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) trat der Flächennutzungsplan für das Gebiet der Einheitsgemeinde Huy nach einem ca. zweijährigen Prozess mit der Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt im Amtsblatt der Gemeinde Huy, Ausgabe 07/2016 am 28.04.2016 in Kraft.

Aufgrund der Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 04. Mai 2017 (BGBl. 2017 Teil I Nr. 25, S. 1057) wird der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 2 BauGB hiermit ergänzend in das Internet.

1 Planzeichnungen

2 Begründung (Teil A)

Anhang 2 - Rückentwicklung von Bauflächen (Aufteilung in Ortsteile)

3 Umweltbericht (Teil B)

4 Erklärung zum FNP


1. Berichtigung Flächennutzungsplan der Gemeinde Huy, in Kraft seit 06.07.2016

Der seit dem 28.04.2016 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Huy wurde auf der Grundlage des § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) berichtigt.

Die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Huy wurde im Amtsblatt Nr. 10/2016 der Gemeinde Huy am 06.07.2016 bekannt gemacht.

Diese Berichtigung wurde aufgrund des vom Gemeinderat der Gemeinde Huy am 09.12.2016 als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 Baugesetzbuch für das Gebiet „Südstraße“ im Ortsteil Dedeleben der Gemeinde Huy, in Kraft getreten am 19.02.2016, erforderlich.

Aufgrund der Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 04. Mai 2017 (BGBl. 2017 Teil I Nr. 25, S. 1057) wird die 1. Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Huy hiermit ergänzend in das Internet eingestellt.

1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Huy

Eingestellt am 14.12.2021:

Mit Verfügung des Landkreises Harz, Dezernat IV, Bauordnungsamt vom 06.12.2021, wurde die vom Gemeinderat der Gemeinde Huy am 29.06.2021 beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Dingelstedt genehmigt.

Gemäß § 6a Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt hiermit die ergänzende Einstellung der wirksamen 1. Änderung.

1. Bekanntmachung über die Erteilung der Genehmigung

2. Planunterlage einschließlich Verfahrensvermerke

- Planunterlage

- Verfahrensvermerke

3. Begründung

4. Umweltbericht

5. Zusammenfassende Erklärung

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Huy