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Zulassung zum Lehramtsreferendariat beantragen

Leistungsnummer: 99019034007000

Als Lehrerin oder Lehrer erziehen und unterrichten Sie in eigener pädagogischer Freiheit und Verantwortung. Sie erteilen Unterricht in den Fächern, Schulstufen und Schulformen, für die Sie die Lehrbefähigung erwerben. Um bestmöglich auf diese Aufgabe vorbereitet zu sein, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Zunächst absolvieren Sie ein Lehramtsstudium. Das können Sie in Halle (Saale) oder Magdeburg absolvieren. Sie haben die Wahl zwischen einem Studium für das Lehramt an

  • Grundschulen,
  • Förderschulen 
  • Sekundarschulen
  • Gymnasien
  • Berufsbildenden Schulen.

An der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg schließt die Lehramtsausbildung mit dem 1. Staatsexamen ab. Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg hat ihre Lehramtsausbildung vor einigen Jahren auf ein Bachelor-Master-System umgestellt. Dabei entspricht der Master of Education dem 1. Staatsexamen.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erwerben Sie in dem anschließenden Vorbereitungsdienst praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten als Lehrerin oder Lehrer. Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich16 Monate. Die Ausbildung findet an staatlichen Seminaren für Lehrämter in Halle und Magdeburg und an zugelassenen Ausbildungsschulen statt. Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung für ein Lehramt ab.

Verfahrensablauf

  • Registrieren Sie sich zunächst im Onlineportal Matorixmatch.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Registrierung noch keine Bewerbung abgegeben haben!
  • Nach erfolgreicher Registrierung geben Sie bitte Ihre persönlichen Daten ein und laden die erforderlichen Bewerbungsunterlagen hoch.
  • Wählen Sie im Bewerberpool dazu unter dem Punkt Ausbildung Ihren Abschluss aus.
  • Wählen Sie anschließend in der Rubrik "Bewerbung" die Ausschreibung "Vorbereitungsdienst" aus und senden Sie die Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist ab. Nach erfolgreichem Bewerbungseingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  • Wenn mehr Bewerbungen eingehen, als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
  • Nach dem Abschluss des jeweiligen Auswahlverfahrens erhalten Sie einen Bescheid.
  • Sollten Sie zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung per Mail mit einem Einstellungsangebot, das mit der Bitte verbunden ist, sich binnen einer gesetzten Frist zu äußern, ob Sie das Angebot annehmen wollen.
  • Erfahrungsgemäß werden nicht alle Einstellungsangebote angenommen, sodass im Nachrückverfahren oft bis zum letzten Tag der Einstellung noch Plätze vergeben werden.
  • Nehmen Sie das Einstellungsangebot an, findet Ihre Tätigkeit und Ausbildung in der jeweiligen Schule sowie in den Staatlichen Seminaren statt. Am Staatlichen Seminar für Lehrämter Halle (Saale) werden die Lehrämter an Grund-, Förder- und Sekundarschulen sowie Gymnasien ausgebildet. Am Staatlichen Seminar für Lehrämter in Magdeburg erfolgt die Ausbildung der Lehrämter an Grund-, Förder- und Sekundarschulen, Gymnasien sowie Berufsbildenden Schulen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer

  • die Erste Staatsprüfung oder einen Abschluss „Master of Education“ für das jeweilige Lehramt in Sachsen-Anhalt oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung mit einer zugelassenen Fächerverbindung bestanden hat und
  • über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügt (Zertifikat mit dem Niveau C 2 kann erforderlich sein).

Für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen:

  •  auf die berufliche Fachrichtung bezogene einjährige fachpraktische Tätigkeit.

Erforderliche Unterlagen

  • Tabellarischer Lebenslauf mit eigenhändiger Unterschrift
  • Kopie vom Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder der Hochschulzugangsberechtigung
  • amtlich beglaubigte Kopie vom Zeugnis der Ersten Staatsprüfung beziehungsweise das Zeugnis einer als gleichwertig anerkannten Prüfung (zum Beispiel Master of Education) oder eine Kopie der vorläufigen Notenbescheinigung
  • Kopie der Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • gegebenenfalls Kopie der Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • gegebenenfalls Kopie der Geburtsurkunden oder entsprechender Auszug aus dem Familienbuch Ihrer ständig im Haushalt lebenden Kinder oder anderer Personen, für die eine Unterhaltspflicht besteht
  • Nachweisbestätigung gem. § 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wollen Sie sich für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen bewerben, benötigen Sie zusätzlich:

  • Zeugnisse und Nachweise über eine auf die berufliche Fachrichtung bezogene insgesamt einjährige fachpraktische Tätigkeit. Der Nachweis kann in Form von Arbeitszeugnissen, Praktikumsnachweisen (Dauer/Zeitumfang muss ersichtlich sein) oder alternativ durch eine abgeschlossene Berufsausbildung mit praktischer Tätigkeit (keine reine schulische Ausbildung) erbracht werden.

Kosten

Keine.

Frist

  • 15. Januar für den Einstellungstermin 1. April
  • 30. April für den Einstellungstermin 1. September
  • 30. August für den Einstellungstermin 1. November

Eine Bewerbung wird aber auch dann berücksichtigt, wenn der Nachweis über die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung mit einer zulässigen Fächerverbindung bis zu folgenden Daten nachgereicht wird:

  • 15. Februar für den Einstellungstermin 1. April
  • 1. Juli für den Einstellungstermin 1. September
  • 15. September für den Einstellungstermin 1. November

Bewerben Sie sich bitte auch dann bis zu den Stichtagen, wenn absehbar ist, dass Sie Ihr Zeugnis noch nicht bis zur vorgegebenen Nachreichfrist erhalten.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Auf den Internetseiten des Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) erhalten Sie Informationen zu den Lehramtsprüfungen. Hier finden Sie auch Antragsformulare.

Neben den grundständig ausgebildeten Lehramtsabsolventen und –absolventinnen ist auch für Seiteneinsteigende und Quereinsteigende der Zugang zum Vorbereitungsdienst und damit zum Ablegen der Laufbahnprüfung eröffnet.