Inhalt

Verkürzung der Prüffrist für überwachungsbedürftige Anlagen beantragen

Leistungsnummer: 99006009029005

Nach einer wiederkehrenden Prüfung oder einer sicherheitstechnischen Beurteilung von überwachungsbedürftigen Anlagen ist es möglich eine verkürzte Prüffrist anzuordnen.

Verfahrensablauf

  • Online: Meldung des Erfordernisses einer verkürzten Prüffrist durch die zugelassene Ãœberwachungsstelle (ZÃœS)
  • Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
  • Anhörung und Anordnung der verkürzen Prüffrist nach Meldung durch die ZÃœS.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist die geforderte Fristverkürzung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).

Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Rechtsgrundlage