Leichenpass beantragen
Leistungsnummer: 99101003012000
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.
Erforderliche Unterlagen
Es sind ggf. Unterlagen erforderlich, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.