Löschung aus der Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer beantragen
Leistungsnummer: 99147003064000
Mit der Eintragung in eine Liste der Ingenieurkammer des Landes Sachsen-Anhalt werden Sie automatisch Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.
Für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen, sowie bauvorlageberechtigte Ingenieure und Nachweisberechtigte für Standsicherheit besteht eine Pflichtmitgliedschaft. Alle anderen Ingenieurberufe können freiwillig Mitglieder werden.
Sie können die Mitgliedschaft jederzeit freiwillig beenden. Die Ingenieurkammer kann auch von sich aus tätig werden und die Löschung von Amts wegen durchführen.
Ansprechpunkt
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Löschung aus einer der Listen.
Voraussetzungen
- Sie wohnen oder arbeiten nicht mehr in Sachsen-Anhalt
- Oder die Eintragungsvoraussetzungen entfallen
- Oder Sie haben die Gebühren nicht an die Ingenieurkammer gezahlt
- Oder Sie sind für die Ingenieurkammer nicht mehr auffindbar
- Oder das Mitglied ist verstorben
Sie können auch ohne Angaben von Gründen Ihre Mitgliedschaft beenden.
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie die Mitgliedschaft freiwillig beenden wollen, müssen Sie einen Antrag einreichen.