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Kurzkennzeichen beantragen

Leistungsnummer: 99036009069003

Wenn Sie Halterin oder Halter eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs sind, dürfen Sie damit nicht ohne Zulassung auf öffentlichen Straßen fahren.

Wenn Sie nur kurzzeitig eine Zulassung benötigen, können Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, zum Beispiel für:

  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten

Mit der Probefahrt geben Sie Kaufinteressierten die Gelegenheit, das Fahrzeug zu testen. Überführungsfahrten dienen dem Ortswechsel des Fahrzeugs, zum Beispiel beim Verkauf.

Sie können mit dem Kurzzeitkennzeichen auch ein Fahrzeug fahren, das ein Saisonkennzeichen besitzt, sich aber außerhalb des festgelegten Betriebszeitraums befindet.

Das Kurzzeitkennzeichen beginnt mit der Erkennungsnummer "03" oder "04". Sie dürfen das Kennzeichen nur einmal verwenden. Wenn die eingetragene Frist abgelaufen ist, ist es ungültig. Sie erhalten mit dem Kurzzeitkennzeichen einen Fahrzeugschein. Sie dürfen das Kennzeichen nur für das im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeug verwenden.

Verfahrensablauf

Sie selbst, eine bevollmächtigte oder eine empfangsberechtigte
Person beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei:

  • Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder
  • der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
  • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 10,20 EUR zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.

Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des
Termins Ihr persönliches Kurzzeitkennzeichen. Meistens gibt es
unweit der Zulassungsstellen auch Privathändler, bei denen Sie sich
direkt im Anschluss das Kurzzeitkennzeichen auf ein Nummernschild
drucken lassen können.

Hinweis: Als antragstellende Person, die nicht in Deutschland
gemeldet ist, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der
zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, wenn Sie eine
empfangsberechtigte Person nennen.

Ansprechpunkt

Örtlich zuständige Zulassungsbehörden

Voraussetzungen

  • Sie beantragen das Kurzzeitkennzeichen persönlich oder beauftragen eine Person mit einer Vollmacht.
  • Ihr Fahrzeug verfügt über eine EU-Typgenehmigung oder über eine Einzelbetriebserlaubnis.
  • Sie können eine durchgeführte Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls die Sicherheitsprüfung (SP) nachweisen.
  • Ihr Fahrzeug verfügt für den Zeitraum des Kurzzeitkennzeichens über eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis vorliegt, dienen Ihre Fahrten dazu, eine Betriebserlaubnis zu erhalten. Dafür bewegen Sie sich lediglich im direkten oder in einem angrenzenden Bezirk Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde.
  • Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige HU oder SP hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur
    • für die Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle
    • für die Fahrt in die nächstgelegene Werkstatt
  • Wenn Ihr Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, ist eine Fahrt nicht erlaubt.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis
  • bei Vertretung zusätzlich:
    • schriftliche Vollmacht
    • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
  • wenn Sie als antragstellende Person nicht im Inland gemeldet sind, geben Sie eine empfangsberechtigte Person an:
    • Ausweisdokument der empfangsberechtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen und -haltern zusätzlich:
    • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen:
    • Handelsregisterauszug,
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Vereinsregisterauszug
  • Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Nachweis der Betriebserlaubnis
    • Fahrzeugpapiere
    • Übereinstimmungsbescheinigung
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls der Sicherheitsprüfung (SP)

Kosten

EUR 10,20

Frist

Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten das Kurzzeitkennzeichen am Tag der Beantragung. Eine Vorausdatierung ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: ja