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Errichtung einer Sparkasse beantragen

Leistungsnummer: 99050085005000

Für die Errichtung einer Sparkasse ist eine Erlaubnis erforderlich. Sparkassen dürfen ausschließlich von kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbänden errichtet und betrieben werden.

Sparkassen können im Gebiet ihres Trägers Zweigstellen errichten. Die Errichtung einer Zweigstelle bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Wird die Zweigstelle im Gebiet eines anderen Trägers errichtet, ist dieser vorher zu hören.

Zuständige Stelle