Ermäßigung für Wasserentnahmeentgelt beantragen
Leistungsnummer: 99129028239000
Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. Sie müssen auch ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts stellen.
Verfahrensablauf
- Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Nach der Antragsprüfung erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
- Sie entnehmen tatsächlich weniger Wasser oder der Verwendungszweck ein anderer als im Gewässerbenutzung zulassenden Bescheid genehmigt.
- Die Entnahmemengen und der Verwendungszweck sind nachgewiesen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ermäßigung
- Nachweise für entnommenen Wassermengen und/oder anderen Verwendungszweck
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
bis zum 31.März des dem Erhebungsjahr folgenden Jahres
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
Formulare
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt. Dort können Sie auch Ihre Fragen und Anregungen hinsenden.