Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise beantragen
Leistungsnummer: 99012043060000
Jeder Bauantrag und bestimmte Bauunterlagen müssen von einem oder einer Bauvorlagenberechtigten unterschrieben sein. Sie werden von dem Bauherrn oder der Bauherrin beauftragt.
Sie dürfen als Nachweisberechtigter oder -berechtigte nur beauftragt werden, wenn Sie in die Liste der Nachweisberechtigten eingetragen sind.
In Sachsen-Anhalt werden 2 Listen der Nachweisberechtigten geführt.
Nachweisberechtigte für Standsicherheit
Diese Liste wird von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geführt.
Nachweisberechtigte für Brandschutz
Diese Liste wird von der Architektenkammer Sachsen-Anhalt geführt.
Zuständige Stelle
Die Ingenieurkammer und die Architektenkammer Sachsen-Anhalt entscheiden über die Eintragung in die jeweilige Liste der Nachweisberechtigten.
Voraussetzungen
- Sie wohnen oder arbeiten in Sachsen-Anhalt
Für die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit ist zudem notwendig:
- Sie haben ein Studium der Fachrichtung des Bauingenieurwesens abgeschlossen
- Sie haben mindestens 2 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden
Für die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz ist daneben notwendig:
- Sie haben ein Studium der Fachrichtung Architektur abgeschlossen
- Sie haben mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Erstellung von Brandschutznachweisen
- Oder Sie sind bereits Prüfingenieur/ -ingenieurin oder Prüfsachverständige/-r für Brandschutz
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Eintragung
- Amtlich beglaubigte Kopie/Abschrift über die Verleihung des akademischen Grades
- Nachweis der Berufserfahrung
- Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung
Gebühren (Kosten)
Für die Eintragung fällt eine Gebühr zwischen 150 Euro und 185 Euro an.
Die jährliche Listenführungsgebühr beträgt zwischen 40 Euro und 50 Euro.