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Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer beantragen

Leistungsnummer: 99147003060000

Die Ingenieurkammer in Sachsen-Anhalt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Als Ingenieur oder Ingenieurin können Sie sich in eine Liste der Ingenieurkammer eintragen lassen.

Folgende Listen werden von der Ingenieurkammer geführt:

  • „einfache“ Mitgliedschaft
  • Beratende Ingenieure/ Ingenieurinnen
  • Bauvorlageberechtigte Ingenieure/ Ingenieurinnen
  • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
  • Sachverständige
    • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
    • Anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
    • Zertifizierte Sachverständige nach DIN ISO/IEC 17024
  • Interessenten
  • Berufshaftpflichtversicherte
  • für weitere Ingenieure, für die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besondere Qualifikationen gefordert sind z.B. Liste der Fachingenieure, Energieexperten, SiGeKo Liste …

Je nach Liste müssen Sie verschiedene Voraussetzungen für die Eintragung erfüllen.

Eine Mitgliedschaft bietet Ihnen einige Vorteile, z.B. Fort- und Weiterbildungen, Beratung bei Existenzgründung oder auch Interessenvertretung bei berufspolitischen Fragen.

Zudem erhalten Sie einen EU-weit gültigen Ingenieurausweis.

Ansprechpunkt

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Eintragung in eine Liste. Der Sitz der Ingenieurkammer ist in Magdeburg.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihr Studium einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung nach mindestens 6 Regelstudiensemestern erfolgreich beend et (siehe Ingenieurgesetz vom Land Sachsen-Anhalt)
  • Sie dürfen die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ führen
  • Sie wohnen oder arbeiten in Sachsen-Anhalt

Je nach Liste müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen:

Mitglied

  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Beratende Ingenieure/ Ingenieurinnen

  • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Nachweis der Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit
  • Hinweis: Jeder Beratende Ingenieur der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist Pflichtmitglied im Versorgungswerk, sofern Sie das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Bauvorlageberechtigte Ingenieure/ Ingenieurinnen

  • Grundsätzlich ein absolviertes Studium des Hochbaus oder Bauingenieurwesens
  • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung bei der Entwurfsplanung von Gebäuden

Nachweisberechtigte für Standsicherheit

  • Grundsätzlich ein absolviertes Studium des Hochbaus oder Bauingenieurwesens oder der Fachrichtung Architektur
  • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Tragwerksplanung

Sachverständige

  • Die Voraussetzungen hängen von den verschiedenen Arten ab

Interessenten

  • Sie sind in einem technisch-naturwissenschaftlichen Studium immatrikuliert

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis über die Verleihung des akademischen Grades
  • Prüfungszeugnis
  • Darstellung des Beruflichen Werdeganges
  • Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung
  • Weitere Qualifikationsnachweise je nach Listeneintragung

Kosten

Für die Listeneinträge fallen unterschiedliche Gebühren an. 

Weitere Kosten für die Führung in den Listen können anfallen.

Bearbeitungsdauer

Wenn die Unterlagen vollständig sind maximal 3 Monate.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare