Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Leistungsnummer: 99012008001001
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Grundsätzlich müssen Sie dafür einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt - beauftragen.
In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls bestimmen, ob Sie ein reduziertes Prüfprogramm in Anspruch nehmen wollen.
Ansprechpunkt
untere Bauaufsichtsbehörde
Erforderliche Unterlagen
- Bauantrag (per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachtem Vordruck),
- Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster,
- Lageplan,
- Bauzeichnungen,
- Baubeschreibung.
Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
- Standsicherheitsnachweis,
- Brandschutznachweis,
- Angaben über die gesicherte Erschließung.
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Kosten
mindestens 50 €
Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €
Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:
- Aufwand für die Prüfung der Baugenehmigung
- Erwartete Kosten der Bauausführung
Frist
- Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten.
- Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal 1 Jahr unterbrechen.
- Sie können die Baugenehmigung 1 Jahr verlängern lassen.