Inhalt

Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte beantragen

  • Bauprodukte, deren Herstellung/Anwendung
  • Bauarten, deren Ausführung

außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert, müssen einer Prüfung, Zertifizierung und/oder Überwachung unterzogen werden.

Wenn Sie eine solche Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle betreiben wollen, bedürfen Sie der behördlichen Anerkennung.

Voraussetzung
Die Anerkennung kann erfolgen, wenn die Stelle oder die bei ihr Beschäftigten nach ihrer Ausbildung, Fachkenntnis, persönlichen Zuverlässigkeit, ihrer Unparteilichkeit und ihren Leistungen die Gewähr dafür bieten, dass diese Aufgaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechend wahrgenommen werden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die obere Bausaufsichtsbehörde, das Landesverwaltungsamt.