Informationen für Bürger und Geflügelhalter zur Vogelgrippe im Landkreis Harz
Stallpflicht
Seit 29. Januar 2026 gilt im gesamten Landkreis Harz die Stallpflicht für Geflügel in privater und gewerblicher Haltung. Hühner aller Art, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse sind bis auf weiteres in sicheren Ställen oder in geschützten Bereichen unterzubringen, die vor dem Eindringen von Wildvögeln geschützt sind, um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Die Allgemeinverfügung vom Landkreis Harz ist online unter www.kreis-hz.de zu finden.
Wichtig: • Schützen Sie das Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln • An Außengehegen sind Zäune und Netze zu verwenden, deren Maschen max. 25 mm Durchmesser aufweisen. Das Dach muss flüssigkeitsundurchlässig sein.
Überwachung der Tiere/Auftreten von Symptomen Wenn Sie Halter von Vögeln und Geflügel sind, informieren Sie unverzüglich den Tierarzt, wenn Sie bei Ihren Tieren ungewöhnlich hohe Verluste feststellen. Die gilt auch, wenn Sie neurologische Symptome (z.B. Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen) oder einen starken Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme beobachten. Benötigen Sie einen praktizierenden Tierarzt für einen Notfall außerhalb der Öffnungszeiten Ihres Tierarztes, finden Sie diesen auf der Website www.tieraerztliche-notdienste.de/ Wer seine Tierhaltung bisher noch nicht beim Veterinäramt angemeldet hat, wird gebeten, dies schnellstmöglich nachzuholen: veterinäramt@kreis-hz.de
AufFund von kranken oder toten Tieren Bürger und Geflügelhalter, die kranke oder tote Wildvögel oder Geflügel vorfinden, wenden sich bitte umgehend an das Veterinäramt des Landkreises Harz: Telefonisch unter 03941 5970-4496 oder per E-Mail an tierseuche@kreis-hz.de Ein Infektionsrisiko durch die Vogelgrippe-Viren für den Menschen ist prinzipiell nicht auszuschließen. Daher sollten Bürger, die tote Tiere finden, im Zweifel Abstand halten, um eine mögliche Weiterverschleppung des Virus zu verhindern
Quelle: Landkreis Harz