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Erdaufschluss für Brunnen beantragen

Leistungsnummer: 99129025005001

Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies vorher anzeigen. Mit einer Bohrung in das Erdreich können Sie das Grundwasser beeinflussen.

Wenn durch die Bohrung Stoffe in das Grundwasser eingebracht werden, die sich negativ auf das Grundwasser auswirken, ist anstelle einer Anzeige eine Erlaubnis erforderlich.

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies vorher anzeigen.

Reichen Sie hierzu die Anzeige bei der zuständigen Stelle ein. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.

Die zuständige Stelle prüft, ob durch die Bohrung gefährliche Stoffe in das Grundwasser gelangen können. Zudem prüft sie, für welchen Zweck Sie den Brunnen bohren möchten.

Gegebenenfalls erhalten Sie nach der Prüfung eine Anzeigebestätigung. Falls es sich um eine Benutzung eines Gewässers handelt, werden Sie darüber informiert, dass die Benutzung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Sie beabsichtigen einen Brunnen zu bohren, aus dem Sie Wasser entnehmen wollen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte informieren Sie sich bei der unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.

Gebühren (Kosten)

EUR 30,00 bis 156,00 je Bohrung/Erdaufschluss.

Fristen

Sie müssen die Bohrung mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzeigen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen für die Anzeige von Bohrungen einen entsprechenden Vordruck. Liegen keine Vordrucke vor, kann die Anzeige auch formlos erfolgen.

Weitere Informationen

Bei geologischen Untersuchungen müssen Sie die Bohrung zudem 2 Wochen vorher anzeigen.

Bei Bohrungen größer als 100 Meter müssen Sie dies dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) anzeigen.