Bezirksschornsteinfeger werden
Leistungsnummer: 99050005061000
Wer als Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bevollmächtigt werden will, benötigt die Bestellung durch die zuständige Behörde. Â
Die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird öffentlich ausgeschrieben. Das bedeutet, dass sich Schornsteinfeger auf einen oder mehrere freiwerdende Kehrbezirke oder das Statusamt eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers bewerben müssen.Â
Bewerberinnen/ Bewerber können zur/ zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bestellt werden, wenn sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerbern wird vorgenommen nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Â
Die ausgeschriebenen Kehrbezirke werden unter www.service.bund.de veröffentlicht.
Für Sachsen-Anhalt finden Sie die Kehrbezirke auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt, Referat Wirtschaft.
Rechtsgrundlage
- § 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
- § 9 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
- § 9a Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
- § 9b Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
- Richtlinie über das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl der Bewerber für die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) nach §§ 9 bis 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
- Verordnung über das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren für die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Land Sachsen-Anhalt