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Beschwerde einlegen gegen Bedienstete des Ministeriums für Inneres und Sport und den zugeordneten Behörden

Mit einer Beschwerde kann das Auftreten oder Verhalten von Bediensteten des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt und dessen zugeordneten Behörden überprüft werden.

Neben den Bediensteten des Ministeriums können Sie sich

  • im Polizeibereich über die Bediensteten
    • der Landespolizei, also der Polizeiinspektionen Magdeburg, Halle (Saale), Dessau-Roßlau, Stendal und Zentrale Dienste
    • des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalts sowie
    • der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt
  • im Verwaltungsbereich über die Bediensteten
    • des Landesverwaltungsamtes Sachsen-?Anhalt,
    • des Landessarchivs Sachsen-?Anhalt,
    • des Statistischen Landesamtes Sachsen-?Anhalt,
    • des Aus- und Fortbildungsinstituts Sachsen-?Anhalt sowie
    • des Institutes für Brand-? und Katastrophenschutz Heyrothsberge

beschweren.

Ein mögliches Fehlverhalten ist zum Beispiel eine Handlung, die der Situation nicht angepasst war. Das Verhalten kann sich im Tonfall, in der Wortwahl, in Gesten, in Äußerungen oder in der Art und Weise des Umgangs ausdrücken.

Hinweise:

Sie haben die Möglichkeit, die Beschwerdestelle auszusuchen.

Näheres hierzu können Sie der Rubrik „An wen muss ich mich wenden“ entnehmen.

Als formloser Rechtsbehelf kann die Beschwerde keine förmlichen Rechtsbehelfe (Rechtsmittel) ersetzen. Sie schiebt die Umsetzung von Entscheidungen oder Maßnahmen nicht auf oder verhindert sie. Mögliche Fristen laufen weiter. Wollen Sie Umsetzungen oder Fristen stoppen, müssen Sie Widerspruch oder Klage erheben oder ein gerichtliches Eilverfahren beantragen.

Verfahrensablauf

Die Beschwerde können Sie mündlich oder -besser- formlos schriftlich per Brief, Fax, E-Mail oder elektronisch über das eRevier einreichen:

  • Benennen Sie die betroffene Person.
  • Beschreiben Sie das persönliche Fehlverhalten, das Sie ihr zum Vorwurf machen, möglichst genau (insbesondere Datum, Ort, beteiligte Personen).
  • Die Beschwerdestellen des Geschäftsbereichs des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt nehmen Ihre Beschwerde entgegen, prüfen sie inhaltlich und geben Ihnen so schnell wie möglich eine Antwort.

Zuständige Stelle

Sie können sich bei allen Behörden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport direkt beschweren. Daneben können Sie sich auch an die Zentrale Beschwerdestelle im Ministerium wenden. Die Anschriften der Behörden können Sie dem Verzeichnis der Homepage der Zentralen Beschwerdestelle entnehmen.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass sich ein Bediensteter persönlich nicht korrekt verhalten hat.

Erforderliche Unterlagen

keine

Tipp: Um den Sachverhalt verständlich zu machen oder nachzuweisen, sind Dokumente (als Kopie) hilfreich. Verfügen Sie über solche, sollten Sie diese vorlegen.

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

keine

Tipp: Eine zeitnahe Beschwerde ist für alle Beteiligten hilfreich. Insbesondere erleichtert es die Aufklärung, wenn die Begebenheit für alle noch gut in Erinnerung ist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist unter anderem vom Inhalt und vom Schwierigkeitsgrad der Beschwerde abhängig. Alle Beschwerdestellen sind jedoch daran interessiert, Ihre Beschwerde so schnell wie möglich zu klären.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Eine Entscheidung im Verfahren einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist nicht rechtsmittelfähig. Das bedeutet, das Gesetz sieht hiergegen keinen Widerspruch und keine Klage vor.

Anträge / Formulare

Für den Vortrag Ihrer Anliegen gibt es keine Formvorschriften. Allerdings sehen die Vorgaben zum Schutz der persönlichen Daten eine gesonderte Erklärung zum Umgang mit diesen Daten vor.

Weitere Informationen

Wenn Sie dies wünschen, nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beschwerdestellen auch gerne mit Ihnen den persönlichen Kontakt auf. Teilen Sie dazu einfach Ihre Erreichbarkeit mit.