Bürgersprechstunde in Anspruch nehmen
Leistungsnummer: 99030012078000
Alle Einwohnerinnen und Einwohner können die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung.