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Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung beantragen

Leistungsnummer: 99006035001001

Nachstehendes dient der Erteilung von Ausnahmen zu den in der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Schutzmaßnahmen

  • bei Gefährdungen durch Energien,
  • zu weiterführenden Schutzmaßnahmen,
  • zu den Vorgaben zur Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln,
  • zu Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen,
  • Betriebsstörungen und Unfällen,
  • sowie zu den besonderen Vorschriften für Aufzugsanlagen

Verfahrensablauf

  1. Einreichung des Antrags und der gutachterlichen Stellungnahme online
  2. Folgehandlung sowie Prüfung durch die Behörde,
  3. Es folgt der Ausnahmebescheid  oder Ablehnung des Antrags

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die Anwendung dieser Vorschriften für den Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde.

Erforderliche Unterlagen

Antrag mit folgenden Angaben

  • Grund für die Beantragung der Ausnahme, Darstellung der unverhältnismäßigen Härte,
  • betroffene Tätigkeiten und Verfahren,
  • Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
  • technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen,
  • Sachverständigengutachten zur Gleichwertigkeit der geplanten technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen nach Erhalt der kompletten Antragsunterlagen.