Anerkennung als Steuerberater aus dem Ausland beantragen
Leistungsnummer: 99150004007001
Wenn Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben haben und in Deutschland als Steuerberater oder –beraterin arbeiten möchten, muss Ihre Eignung überprüft werden. Diese sogenannte Eignungsprüfung ist eine verkürzte Steuerberaterprüfung. Sie können auch eine Steuerberaterprüfung beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Steuerberaterkammer.
Voraussetzungen
Die Zulassung zu der Eignungsprüfung setzt folgende Bedingungen voraus:
- Sie besitzen einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der im Herkunftsland zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt. Der Befähigungs- und Ausbildungsnachweis muss von einer zuständigen Behörde ausgestellt worden sein. Der Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis muss bescheinigen, dass Sie in dem Staat, in dem Sie die Berufsqualifikation erworben haben, zur Hilfe in Steuersachen berechtigt sind.
- Sie haben Ihre Ausbildung erfolgreich absolviert.
- Ihre Ausbildung wurde gleichwertig anerkannt
- Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht anerkannt wird, Sie aber Bestandsschutz haben
- Bei nicht reglementierten Berufen: Sie müssen in den letzten 10 Jahren mindestens 1 Jahr als Steuerberater oder –beraterin gearbeitet haben. Sie müssen dabei mindestens 16 Stunden pro Woche gearbeitet haben. Das Herkunftsland muss Ihnen bescheinigen, dass Sie auf den Beruf vorbereitet wurden.
Erforderliche Unterlagen
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Nachweise Ihrer Ausbildung. Das sind zum Beispiel:
- Prüfungszeugnisse
- Diplome
- Befähigungs- und Ausbildungsnachweise
- Urkunden
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bei beruflichen Vorkenntnissen Falllisten, die folgende Angaben enthalten:
- Akten- oder Geschäftszeichen
- Gegenstand
- Zeitraum
- Art und Umfang der Tätigkeit
- Sachstand
- Anonymisierte Arbeitsproben
- Lebenslauf
- Passbild
- Die geforderten Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise müssen in einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder der Schweiz von einer nach den dortigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zuständigen Behörde ausgestellt worden sein.
Hinweis:
Bitte reichen Sie die Unterlagen mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache ein. Reichen Sie die Nachweise als Abschrift oder Kopie mit amtlicher Beglaubigung ein.
Kosten
Antragsgebühr: EUR 200,00
Prüfungsgebühr: EUR 1.100,00
Frist
Frist für die Eignungsprüfung: Keine.
Frist für Steuerberaterprüfung: 30.4. des jeweiligen Jahres
Rechtsgrundlage(n)
- § 37a Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- § 38a Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- § 39 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- § 1 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
- §§ 4 bis 7 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
- § 16 Absatz 3 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
- § 26 Absatz 5 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)