Anerkennung als Sehteststelle beantragen
Leistungsnummer: 99075005016000
Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Abt. Verkehrswesen.
Voraussetzungen
- Die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde.
- Die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
- Die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter.
- Die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über das Vorliegen der oben angegebenen Voraussetzungen
- formloser Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Folgende Stellen sind bereits als Sehteststelle anerkannt und müssen keinen Antrag stellen:
- Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 66 FeV),
- Ärzte des Gesundheitsamtes oder andere Ärzte der öffentlichen Verwaltung,
- Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin",
- Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" und
- Betriebe von Augenoptikern (§ 67 Abs. 4 FeV)